Historisches
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Die Herrschaft Julbach
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Zu Beginn des 12. Jahrhunderts wird "
Werinhart de Julbahe" das erstemal als Zeuge in einer Schenkung
Herzog Welfs II. erwähnt.
1142 wird Wernhart mit dem Titel "dominus" und 1150 mit dem Titel "nobilis" belegt.
Von einer Herrschaft findet sich um diese Zeit noch kein Nachweis.
Wernhart von Julbach hatte drei Söhne Heinrich,
Gebhart und Wernhart.
Weiter bestand eine enge Beziehung zwischen dem Hause
Julbach und den Grafen von Formbach. 1140 war Wernhart von
Julbach Zeuge eines Gütertausches zwischen dem Kloster Formbach und dem
Grafen Eckbert.
Wernhards Sohn Heinrich nannte sich nicht nur nach Julbach sondern auch nach
Schaunberg (bei Eferding) und führte den Titel "comes"
Heinricus comes de Scounberch. Der zweite Gebhart nannte sich nach
Schaunberg. Die Nachfolger des zweiten Sohnes Wernharts nannten sich
ausschließlich nach Schaunberg.
Grund hierfür war darin zu sehen, dass die Wernhards I. Gemahlin Benedikta
als Heiratsgut auch Güter zwischen Wels und Kremsmünster im Donautal
bekommen hatte. Diese wurden nach dem Tode Eckberts von Formbach ihren
Söhnen Heinrich und Gebhart zugesprochen (der dritte Sohn Wernharts war
bereits nicht mehr am Leben).
Im Jahre 1165 taucht zum ersten Mal der Grafentitel im
Zusammenhang mit Julbach auf. Gebhardus comes de iulbach war Zeuge einer
Schenkung des Grafen Dietrich von Vichtenstein an das Kloster Formbach.
(Übersicht der Güter vom Jahre 1371.)
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Die Herrschaft Julbach - Schaunberg
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Weiter gehörte zur Herrschaft der
Julbacher auch die im Gebiet des Landgerichtes Griesbach liegende
Vogtei "Hartkirchen" (ab 1301), die ausschließlich die Güter
des Kloster Suben umfassten Die Vogtei war ursprünglich in den Händen
des Grafen zu Formbach. (Übersicht der
Urbargüter der Julbacher von 1435.) Die
Grundbesitzverhältnisse der Herrschaft Julbach zeigt einen hohen Anteil
von Urbargütern. Diese stammen zum Teil aus Formbacherischen Besitztümer.
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Erwerb der Herrschaft Julbach von den Grafen
zu Schaunberg durch die
Wittelsbacher.
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Im Jahre 1359 hatte Ulrich I. von
Schaunberg die Schwester des Burggrafen Friedrich von Nürnberg,
Elisabeth geheiratet. Nach dem Tode Ulrichs (1373) verpfändete
der Burggraf Friedrich und die Schwester Ulrichs die Feste und
Herrschaft Julbach um 8000 Gulden den Wittelsbachern. Julbach war
nun im Besitz der bayrischen Herzöge der Linie Bayern-Landshuts.
1382 übereignete Graf Heinrich von Schaunberg mit seinen Söhnen
die verpfändete Herrschaft und Feste gegen entsprechende
Entschädigung und verzichtete auf alle Ansprüche.
Die Wittelsbacher übernahmen die vogteilichen und grundherrlichen
Rechte und deren Gerichtsrechte. Weiter Repräsentierten sie die
Landeshoheit über die Gebiete vom Nopplinger-, Tanner- und Türkenbach
im Westen und bis zum Prienbch im Osten.
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Verpfändung des Gerichtes Julbach.
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Herzog Albrechte IV. verpfändete um 8000
Gulden das Gericht Julbach an drei Bürger von Braunau. ("in der Not
des negstvergangen Bairischen Kriegs").
Während des niederbayrischen Erbfolgekrieges hatten Hans Tegernseer,
Georg Plattner und Hans Waitzhover dem Herzog Albrecht 8000 rheinische
Gulden vorgestreckt, die er außerstande war zurückzubezahlen. Deshalb
verschrieb er ihnen das Gericht und Kastenamt zu Julbach. |